Autore: Prof. Thomas Geiser
Pubblicazione: AJP/PJA 10/2015
Die im Juni 2015 beschlossene Revision des Vorsorgeausgleichs bringt die Möglichkeit, auch Renten zu teilen. Die Teilungsmasse wird aber kleiner, weil während des Scheidungsverfahrens aufgebaute Vorsorge nicht mehr geteilt wird. Die Gestaltungfreiheit wird vergrössert, so dass auch häufiger auf eine Teilung verzichtet werden kann. Bei einer Schei- dung im Ausland und Altersguthaben in der Schweiz werden immer zwei Scheidungsverfahren notwendig sein. Daneben bringt das neue Recht einige technische Verbesserungen. Es wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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